Rechtsprechung
   BPatG, 17.10.2000 - 24 W (pat) 29/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18185
BPatG, 17.10.2000 - 24 W (pat) 29/00 (https://dejure.org/2000,18185)
BPatG, Entscheidung vom 17.10.2000 - 24 W (pat) 29/00 (https://dejure.org/2000,18185)
BPatG, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 24 W (pat) 29/00 (https://dejure.org/2000,18185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 17.10.2000 - 24 W (pat) 29/00
    Deshalb hatte die Widersprechende die Markenbenutzung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG für den Fünfjahreszeitraum vor der Veröffentlichung der Eintragung der angegriffenen Marke (30. September 1990 bis 30. September 1995) wie auch gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG für die Zeit innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Entscheidung über den Widerspruch (17. Oktober 1995 bis 17. Oktober 2000) glaubhaft zu machen (vgl BGH GRUR 1998, 938, 939 f "DRAGON"; GRUR 1999, 54, 55 "Holtkamp"; MarkenR 1999, 297, 298 "HONKA"): Dies ist nicht geschehen.

    Da die Benutzungsfrage im Widerspruchsverfahren dem Beibringungs- und Verhandlungsgrundsatz unterliegt (BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"), gehen Zweifel an der rechtserhaltenden Markenbenutzung wegen unzulänglicher Glaubhaftmachungsunterlagen zu Lasten der darlegungspflichtigen Widersprechenden (vgl BPatG Mitt 1984, 236, 237 "ALBATRIN"; GRUR 1996, 981, 982 "ESTAVITAL"; Althammer/Ströbele, aaO, Rdn 36).

  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 17.10.2000 - 24 W (pat) 29/00
    Die Markeninhaberin hat mit Schriftsatz vom 13. Mai 1996 die Benutzung der Widerspruchsmarken bestritten; diese Einrede hat sie mit Schriftsätzen vom 8. Dezember 1997, 25. Januar 1999 und 27. September 2000 ohne weitere zeitliche Einschränkung aufrechterhalten (vgl dazu BGH GRUR 2000 886, 887 "Bayer/BeiChem").
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 17.10.2000 - 24 W (pat) 29/00
    Deshalb hatte die Widersprechende die Markenbenutzung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG für den Fünfjahreszeitraum vor der Veröffentlichung der Eintragung der angegriffenen Marke (30. September 1990 bis 30. September 1995) wie auch gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG für die Zeit innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Entscheidung über den Widerspruch (17. Oktober 1995 bis 17. Oktober 2000) glaubhaft zu machen (vgl BGH GRUR 1998, 938, 939 f "DRAGON"; GRUR 1999, 54, 55 "Holtkamp"; MarkenR 1999, 297, 298 "HONKA"): Dies ist nicht geschehen.
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 17.10.2000 - 24 W (pat) 29/00
    Deshalb hatte die Widersprechende die Markenbenutzung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 MarkenG für den Fünfjahreszeitraum vor der Veröffentlichung der Eintragung der angegriffenen Marke (30. September 1990 bis 30. September 1995) wie auch gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG für die Zeit innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Entscheidung über den Widerspruch (17. Oktober 1995 bis 17. Oktober 2000) glaubhaft zu machen (vgl BGH GRUR 1998, 938, 939 f "DRAGON"; GRUR 1999, 54, 55 "Holtkamp"; MarkenR 1999, 297, 298 "HONKA"): Dies ist nicht geschehen.
  • BPatG, 13.01.2000 - 25 W (pat) 8/99

    Gerichtliche Hinweis- und Aufklärungspflicht im Markenbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 17.10.2000 - 24 W (pat) 29/00
    Dabei sind in aller Regel auch keine weiteren gerichtlichen Hinweise auf etwaige Mängel angebracht (vgl BPatG GRUR 2000, 900, 902 "Neuro-Vibolex" mwNachw).
  • BPatG, 14.05.1996 - 24 W (pat) 152/95
    Auszug aus BPatG, 17.10.2000 - 24 W (pat) 29/00
    Da die Benutzungsfrage im Widerspruchsverfahren dem Beibringungs- und Verhandlungsgrundsatz unterliegt (BGH GRUR 1998, 938, 939 "DRAGON"), gehen Zweifel an der rechtserhaltenden Markenbenutzung wegen unzulänglicher Glaubhaftmachungsunterlagen zu Lasten der darlegungspflichtigen Widersprechenden (vgl BPatG Mitt 1984, 236, 237 "ALBATRIN"; GRUR 1996, 981, 982 "ESTAVITAL"; Althammer/Ströbele, aaO, Rdn 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht